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BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begehrens eines Klägers als Fortsetzungsfeststellungsklage - Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Bestehen eines Feststellungsinteresses als Voraussetzung der Zulässigkeit einer ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.06.1988 - 22 B 87.00152
- BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]), so daß eine Revisionszulassung wegen Divergenz ausscheidet. - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich das Gegenteil ergeben, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden (vgl. BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]). - BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Sie sieht darin, daß das Berufungsgericht auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abstellt, einen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67]. - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Sie sieht darin, daß das Berufungsgericht auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abstellt, einen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67]. - BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67
Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 CB 43.88
Sie sieht darin, daß das Berufungsgericht auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abstellt, einen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67].